Garantenstellung

Garantenstellung
Garạntenstellung,
 
Strafrecht: die aus Gesetz, aus freiwilliger Übernahme von Betreuungspflichten, aus enger Familien-, Lebens- oder Gefahrengemeinschaft oder aus gefahrbegründendem Vorverhalten erwachsene Pflicht, dafür einzustehen, dass ein strafrechtlich relevanter Erfolg (z. B. der vermeidbare Tod eines Menschen) nicht eintritt. Von Bedeutung ist die Garantenstellung bei den (unechten) Unterlassungsdelikten. - Eine Garantenstellung aus Gesetz hat z. B. ein Ehegatte gegenüber dem anderen (§ 1353 BGB); er macht sich daher gegebenenfalls wegen Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen strafbar, wenn er diesem in einer Leibes- oder Lebensgefahr nicht hilft.

Universal-Lexikon. 2012.

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